Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche die gemeinnützigen Zwecke unterstützen wollen ( Einzelpersonen, Firmen, Vereine)

Die Mitglieder sind berechtigt durch Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit zu fördern und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Die für die Aufgaben benötigten Geldmittel werden durch Mitgliedsbeiträge, freiwillige Zuwendungen, Spenden sowie durch Zuschüsse aufgebracht.
Der Verein ist berechtigt, steuerlich verwendbare Spendenquittungen auszustellen.

Mitgliedsbeitrag

1. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt z.Zt.:

a) Einzelmitglieder: 12,00 €
b) Ortsvereine: 16,00 €
c) Gewerbetreibende: 35,00 €
d) Gastronomiebetriebe: 50,00 €

2. Der Beitrag der Gemeinde wird jeweils vom Gemeinderat festgelegt.

HIER GEHT ES ZUM AUFNAHMEANTRAG (PDF)